Der Betroffene wurde vom Amtsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 50 EUR wegen Benutzung eines Mobiltelefons während einer Autofahrt verurteilt. Er beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde, die er damit begründet, er habe nicht telefoniert, sondern lediglich einen ankommenden Anruf auf seinem Handy, das er in der linken Hand gehalten habe, durch Daumendruck «weggedrückt». Er habe «quasi reflexartig» bei Eingang des Anrufs das Handy aufgenommen. Laut ARAG fällt auch das Wegdrücken eines Anrufes unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons. Dies ist ebenso dien Benutzung des Geräts wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten. Es spielt keine Rolle, ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung nicht zustande kommt (OLG Köln, III-1 RBs 39/10).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560
Comments are closed.