Neues zweiteiliges Fahreignungsseminar für Punkteauffällige

Pressemeldung der Firma Bundesanstalt für Straßenwesen

Im Rahmen der Reform des Punktsystems konzipierte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auch die Interventionsmaßnahme für Punkteauffällige neu. Am 21. Mai 2012 informierten sich Vertreter des Bundes, der Länder und der Praxis im Rahmen einer Informationsveranstaltung bei der BASt in Bergisch Gladbach über den Stand der Arbeiten.

Mehrfach Verkehrsauffällige sollen zukünftig bei einem Punktestand von sechs oder sieben an dem neu konzipierten Fahreignungsseminar teilnehmen. Das Seminar wird aus zwei Teilen bestehen: einem Informationsteil, der von Fahrlehrern durchgeführt wird und einem Beratungsteil, der von Verkehrspsychologen geleitet wird.

Im Informationsteil sollen durch speziell geschulte Fahrlehrer beispielsweise Verkehrsregeln, Sinnhaftigkeit von Regeln und Risikoinformationen bei Nichteinhaltung der Regeln vermittelt werden, sowie das Gefahrenbewusstsein verbessert werden. Dieser Teil des Seminars soll zwei Sitzungen von jeweils 90 Minuten umfassen und in Kleingruppen mit höchstens drei Teilnehmern stattfinden. Zwischen beiden Sitzungen soll ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegen.

Im Beratungsteil des Fahreignungsseminars sollen mit Hilfe von Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Dieser Teil des Seminars soll aus drei Einzelsitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer bestehen.

Geplant ist, dass die Teilnahme am Fahreignungsseminar von der zuständigen Führerscheinstelle angeordnet wird. Wenn die Anordnung der Teilnahme nicht befolgt wird, soll die Fahrerlaubnis so lange entzogen werden, bis die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt wird.



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