Deutschlandfahnen im Straßenverkehr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer während der EM seine patriotische Ader entdeckt und am Auto Flagge zeigt, haftet für den Fall, dass die Fahne abbricht oder durch falsche Befestigung beim Folgefahrzeug Schäden verursacht, denn der Auto-Schmuck hat keine TÜV-Zulassung. Außerdem raten ARAG Experten dringend dazu, die Fahnen vor der Autobahnfahrt zu entfernen, weil das Material für derartige Belastungen nicht ausgelegt ist. Probleme gibt es dann, wenn etwaige Unfälle ihre Ursache in einer mangelhaften Befestigung haben. Das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt erhöht zudem das Risiko eines Einbruchs, denn Autoknacker haben leichteres Spiel. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Autoversicherungen bei einem Einbruch durch das beflaggte Autofenster den Schaden nicht regulieren.



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ARAG SE
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40472 Düsseldorf
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Telefax: +49 (211) 963-2850
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Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60



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