Bußgeld für einen Bindestrich

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Reutlingen

Seit kurzem werden deutsche Kraftfahrer mit Euro-Kennzeichen im Ausland unter Umständen mit Bußgeldern belegt, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen fehlt. So soll nach mündlichen Berichten in Italien das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen. Wer noch ein altes Kennzeichen hat, ist nicht betroffen.

Seit dieses Verhalten der ausländischen Behörden bekannt ist, werden neue Zulassungen generell ohne Bindestrich ausgestellt. Bei Umschreibungen erkundigt sich die Zulassungsstelle, welche Art von Schildern angebracht ist und stellt die Papiere entsprechend aus.

Wer also ein Euro-Kennzeichen hat und ins Ausland reisen will, sollte seine Zulassungspapiere überprüfen. Wenn in den Papieren der Bindestrich noch enthalten ist, bleibt der Weg zur Zulassungsstelle nicht erspart. Dort wird – so zumindest bei den Landratsämtern Reutlingen und Tübingen – die Änderung zum Materialpreis (1 Euro) durchgeführt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstr. 58
72762 Reutlingen
Telefon: +49 (7121) 24120
Telefax: +49 (7121) 2412400
http://www.hwk-reutlingen.de

Ansprechpartner:
Alfred Bouß (E-Mail)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (7121) 2412-123



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.