Neue Anforderungen an die Luftfracht – Infos aus erster Hand

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Luftfracht-Unternehmen müssen jetzt handeln, wenn sie den behördlich anerkannten Status des „Bekannten Versenders“ besitzen wollen. Der Grund dieser Verfahrensänderungen sind behördliche Neuerungen, die ab März 2013 gelten. Mehr darüber erfahren Interessierte auf der kostenlosen Veranstaltung „Aviation Security“ der TÜV SÜD Management Service am Mittwoch, 12. September 2012, ab 12 Uhr im „Ehemaligen Hauptzollamt“ in Hamburg.

Drei Experten vermitteln alle relevanten Infos zur Umsetzung der neuen Auflagen in Unternehmen. Denn wer die Zertifizierung des „Bekannten Versenders“ nicht erhält, muss unter anderem mit Lieferverzögerungen und finanziellen Einbußen rechnen. Stefan Reinhardt, Berater und Vertriebsleiter bei AOB in Soest, stellt den „Bekannten Versender“ vor. Burkhardt Berndt, Senior Manager Aviation Security von der Lufthansa Cargo, hält einen Vortrag zur „Bedeutung von Luftsicherheitsmaßnahmen in der internationalen Luftfrachtlogistik“ und Adrian Wallishauser, Projektleiter Aviation Security bei der TÜV SÜD Management Service, spricht über die „Einbindung von Sicherheitsanforderungen in ein Managementsystem“.

Weitere Informationen sowie Anmeldung zur Veranstaltung bei Alexandra Hanner, Tel. 089 / 5791-4576, E-Mail: alexandra.hanner@tuev-sued.de oder unter www.tuev-sued.de/kundenforum.



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