EuGH weist Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in Gänze zurück

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland heute in Gänze zurückgewiesen. In Frage stand die Zulässigkeit des integrierten Bahnkonzerns. Der EuGH hat mit seinem Urteil festgestellt, dass das Holdingmodell DB AG mit den geltenden EU-Vorgaben vereinbar ist.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:

„Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Verfahrens stets darauf hingewiesen, dass die Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets erfüllt wurden. Die in den EU-Vorgaben enthaltene Gestaltungsfreiheit bei der Entflechtung von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern erlaubt ausdrücklich auch eine Holding-Struktur. Damit besteht endgültig Rechtssicherheit. Das ist eine wichtige Voraussetzung für weitere Regelungen, mit denen wir den Wettbewerb auf der Schiene voranbringen wollen.“

Im Rahmen des von der EU-Kommission Ende Januar 2013 vorgelegten „4. Eisenbahnpaketes“ werden noch weitergehende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber gestellt. Auch hier wird die Bundesregierung darauf achten, dass sie nicht so gestaltet werden, dass sie eine Holdingstruktur wie die der DB AG faktisch unmöglich machen. Das europäische Recht soll auch in Zukunft modelloffen gestaltet werden.

Ramsauer:

„Deutschland hat sich bei der Bahnreform für den integrierten Konzern entschieden. Die Deutsche Bahn entwickelt sich sehr positiv und fährt wirtschaftlich auf einem erfolgreichen Gleis. Die Entwicklung des deutschen Eisenbahnmarktes hat dieses Modell eindrucksvoll bestätigt. Auch was den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz angeht ist unser Land im europäischen Vergleich vorne dabei.“



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