Reform des Punktesystems

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Bundesrat hat am heutigen 05.07.2013 die lang diskutierte Reform des Flensburger Punktesystems beschlossen. Das Verkehrszentralregister soll damit laut Bundesverkehrsministerium einfacher, gerechter und transparenter werden. Die Neuregelung kann somit 2014 in Kraft treten. Was das geplante Gesetz im Einzelnen vorsieht, erklären ARAG Experten.

Nur noch ein bis drei Punkte

Statt der Skala von 1-7 Punkten, in die die Verkehrsverstöße derzeit eingeordnet werden, soll es künftig nur noch 1, 2 oder 3 Punkte geben:

– Ordnungswidrigkeiten, die bislang mit einem bis vier Punkten ohne Regelfahrverbot bewertet werden, werden als sog. verkehrsbeeinträchtigende Verstöße mit einem Punkt geahndet.

– Zwei Punkte gibt es für besonders verkehrsbeeinträchtigende Verstöße. Das sind grobe Ordnungswidrigkeiten, die derzeit noch mit drei oder vier Punkten und Regelfahrverbot geahndet werden, und Straftaten, für die es aktuell noch fünf bis sieben Punkte gibt.

– Und drei Punkte bekommt, wer eine schwere Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis begeht, für die momentan noch fünf bis sieben Punkte fällig werden.

Für leichte Ordnungswidrigkeiten – also solche, die sich nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken – soll es nach der Reform keine Punkte mehr geben. Beispiele dafür sind etwa das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen oder Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Im Gegenzug sieht das Gesetz für diese Verstöße aber höhere Bußgelder vor.

Auch die Tilgungsfristen der Einträge sollen sich ändern. Verstöße, für die es einen Punkt gibt, verjähren nach zweieinhalb Jahren. Verstöße mit zwei Punkten verjähren nach fünf und Verstöße mit drei Punkten verjähren nach zehn Jahren.

Neue Abstufung der Maßnahmen

Entsprechend dem neuen Bewertungssystem werden auch die Maßnahmen, die aus dem jeweiligen Punktestand resultieren, angepasst: Ein bis drei Punkte werden lediglich vorgemerkt. Wer vier Punkte im Register hat, wird ermahnt. Bei sechs Punkten gibt es eine Verwarnung. Bei acht Punkten ist Schluss: Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für das Ergreifen der Maßnahme kommt es auf das Datum der Tatbegehung an. Punkte ergeben sich daher bereits mit der Tatbegehung, nicht erst mit Rechtskraft einer Entscheidung. Maßgeblich sind die bei der Tatbegehung noch nicht tilgungsreifen Eintragungen.

Umstellung auf das neue System

Sämtliche Einträge, die bei Inkrafttreten des Gesetzes im Verkehrszentralregister gespeichert sind, werden in das neue System überführt, so die Planung. Gelöscht werden laut ARAG Experten also nur die Punkte, die für Verstöße vergeben wurden, die im neuen Bewertungssystem nicht mehr eingetragen werden.

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