Neues BASt-Informationsportal zur MPU

Pressemeldung der Firma Bundesanstalt für Straßenwesen

Beim Verlust des Führerscheins drängen sich viele Fragen auf: Wann darf ich wieder Auto fahren? Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück? Muss ich zur MPU, also zu einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung? Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) stellt deshalb auf ihrer Internetseite Informationen, Hinweise und Tipps rund um das Thema MPU zur Verfügung: www.bast.de/mpu.

Laut einer Untersuchung der BASt werden mehr als drei Viertel der verkehrsauffälligen Kraftfahrer, die sich vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis einer Begutachtung der Fahreignung unterziehen müssen, also einer MPU, nicht rechtzeitig über die Bedingungen informiert, die sie zum Erhalt eines positiven Gutachtens erfüllen müssen.

Eine Expertengruppe unter Leitung der BASt hat nun umfangreiche Informationen für die Zielgruppen Alkohol-, Drogen- und Punkteauffällige zusammengetragen: Der Ablauf der MPU ist ebenso dargestellt, wie die Voraussetzungen für ein positives Gutachten und Qualitätskriterien für verkehrspsychologische Vorbereitungsmaßnahmen in diesem gesetzlich nicht geregelten Bereich.

Betroffene sollten sich möglichst frühzeitig mit den Informationen vertraut machen, damit der Weg durch die MPU besser nachvollziehbar und beeinflussbar wird.

Weitere Informationen:

www.bast.de/mpu



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Telefon: +49 (2204) 43-0
Telefax: +49 (2204) 43-673
http://www.bast.de/

Ansprechpartner:
Petra Bierl
+49 (2204) 43-182



Dateianlagen:
    • Das neue BASt-Informationsportal zur MPU ist zu finden unter www.bast.de/mpu


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