Besonders zu Karneval setzen sich immer wieder Autofahrer alkoholisiert ans Steuer. Weil diese Jecken sich und andere in Gefahr bringen, weitet die Polizei an den tollen Tagen die Kontrollen in der Regel aus. Bereits bei 0,3 Promille Alkohol im Blut beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, so ARAG Experten. Im Wiederholungsfall ziehen die Beamten den Führerschein für drei Monate ein. Unabhängig davon, ob ein Fahrfehler vorliegt, beginnt bei 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit, die in einer Kontrolle mit Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis endet. Für Fahranfänger vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder in der Probezeit herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer! Bei Verstößen sind 250 Euro Bußgeld und Punkte fällig. Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen alle, die bei Kontrollen mit 1,6 Promille erwischt werden. Für Wiederholungstäter gilt hier sogar die 0,5-Promille-Grenze. Da oft bei Faschingsfeiern oder Karnevalssitzungen Alkohol im Spiel ist, raten ARAG Experten schon vor Beginn der tollen Party den Nachhauseweg zu planen.
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