ARAG Experten weisen Autofahrer darauf hin, dass es schwere Strafen nach sich ziehen kann, wenn Hundehalter ihre Tiere nicht vorschriftsmäßig im Auto transportieren. Verkehrsrechtlich gelten Tiere als „Ladung“, die entsprechend gesichert werden muss. Das bedeutet: Auf der Rückbank, die mit einem Gitter vom Vorderraum getrennt ist oder in entsprechenden Transportboxen für Hunde. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, in dem ein Hund mehrfach im Fußraum vor dem Beifahrersitz von seinem Herrchen im Auto mitgenommen wurde, ohne dass der Hund seinen Platz verlassen hätte. Doch in diesem Fall kletterte die Zwergpudeldame in den Fußraum des Fahrers und lenkte ihn dadurch ab. Es folgte ein Autounfall mit einem Schaden, den die Versicherung des Unfallfahrers nicht regulieren wollte. Nach damaliger Rechtslage wurde es als grob fahrlässig eingestuft, den Hund nicht entsprechend zu sichern. ARAG Experten raten Hundehaltern abschließend, trotz größter und bester Erfahrungen mit seinem Tier immer mit unvorhersehbarem Verhalten des Vierbeiners zu rechnen (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 1482/93).
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