Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt für den Neubau der Neufahrner Kurve rund 46 Millionen Euro bereit.

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:

„Wir unterstützen die Länder, einen guten öffentlichen Nahverkehr sicherzustellen. Ich freue mich, dass wir auch die Region nördlich von München unterstützen können. Mit dem Neubau dieser zweigleisigen elektrifizierten Verbindungskurve wird eine direkte Schienenanbindung von Freising, Landshut und Regensburg an den Flughafen München ermöglicht. Das entlastet die Menschen von Staus und Abgasen. Darüber hinaus trägt dieses Projekt in besonderem Maße dazu bei, die Verbindungen des Schienenpersonennahverkehrs für die Menschen in der Region nördlich von München attraktiv zu gestalten und eine vollwertige Alternative zur Nutzung anzubieten.“

Der Neubau der Neufahrner Kurve wurde in das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufgenommen. Mit diesem Programm fördert die Bundesregierung den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in den Ländern. Die Gesamtkosten der Neufahrner Kurve liegen bei rund 91 Millionen Euro. Die Maßnahme umfasst den zweigleisigen elektrifizierten Neubau der Verbindungskurve zwischen den beiden vorhandenen Strecken München – Freising und München – Flughafen und ist ca. 2, 3 Kilometer lang. Der Neubau der Neufahrner Kurve ist die 1. Baustufe des Gesamtvorhabens „Erdinger Ringschluss“.

Die Sicherstellung des öffentlichen Nahverkehrs ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer jedoch beim Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs mit erheblichen Finanzmitteln. 2014 erhalten die Länder nach dem Regionalisierungsgesetz knapp 7,3 Milliarden Euro zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, rund 1,336 Milliarden Euro nach dem Entflechtungsgesetz sowie rund 332 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), aus welchem ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen kofinanziert werden können.



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