Wann ist das Telefonieren am Steuer erlaubt?

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. So musste beispielsweise ein Betroffener mit seinem Pkw an einer Ampel anhalten. Während dieser Zeit nutzte er sein Mobiltelefon. Derweil war der Motor seines Fahrzeugs aufgrund einer ECO Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen verbotenen Telefonierens mit einem Handy zu einer Geldbuße von 40 Euro. Dagegen legte der Autofahrer erfolgreich Rechtsbeschwerde ein. Das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen, gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei, führt das zuständige Oberlandesgericht aus. Durch die infrage stehende Verbotsvorschrift solle gewährleistet werden, dass dem Fahrzeugführer beide Hände für die eigentlichen Fahraufgaben zur Verfügung stünden. DasTelefonieren ist daher auch bei einem automatisch abgeschalteten Motor zulässig, der durch das Betätigen des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werden könne, so die ARAG Experten (OLG Hamnn, Az.: 1 RBs 1/14).



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