Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für die 3. Startbahn am Flughafen München sagt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
„Der Flughafen München ist ein Drehkreuz für den europäischen Flugverkehr und für die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns und der Region von größter Bedeutung. Es ist gut, dass mit dem Urteil jetzt Klarheit über das Baurecht für die 3. Startbahn besteht. Die Gesellschafter werden verantwortungsvoll mit dieser Entscheidung umgehen und sich über die weitere Entwicklung des Flughafens abstimmen. Das alles wird unter Berücksichtigung der Anliegen der Anwohner geschehen, vor allem was den Lärmschutz und die Verkehrserschließung angeht.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 18300-0
Telefax: +49 (30) 18300-1942
http://www.bmvi.de
Ansprechpartner:
Pressestelle
+49 (30) 18300-7200
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Alle Meldungen von Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Comments are closed.