Alkohol – die unbekannte Gefahr für Heran-wachsende im Straßenverkehr

Pressemeldung der Firma Bundesanstalt für Straßenwesen

Alkoholmissbrauch ist keine Frage des Alters: Bereits Kinder und Jugendliche erleben die Auswirkungen von Alkoholkonsum. Die Mehrheit der jungen Menschen war schon alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs. Ein Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) befasst sich mit dem übermäßigen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen. Aufgezeigt werden die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und Handlungsstrategien für präventive Maßnahmen.

Alkohol wird nicht erst mit dem Erwerb des Führerscheins zum Problem im Straßenverkehr. Kinder und Jugendliche machen schon früh erste Erfahrungen mit dem übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke. Erste Rauschzustände werden bereits im Alter von 15 Jahren erlebt. Getrunken wird meist nicht zuhause, sondern an anderen Orten. Folge ist eine „Rauschmobilität“, die sich auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirkt.

Werden Rauschzustände und Mobilität unter Alkohol bereits von Heranwachsenden als normal empfunden, wird von einer steigenden Gefahr ausgegangen, dass ein solches Verhalten auch bei einer eigenständigen motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr praktiziert wird. Die BASt-Untersuchung empfiehlt daher auf die Zielgruppe der Heranwachsenden ausgerichtete Präventionsstrategien, die den Fokus auf alkoholbedingte Verkehrsunfallrisiken legen. So sollten die Gefahren der Mobilität unter Alkoholeinfluss bereits im Rahmen der Verkehrserziehung thematisiert werden.

Der Bericht der BASt beschreibt die Zusammenhänge von übermäßigem Alkoholkonsum, Rauschmobilität und den damit verbundenen Unfallgefahren. Neben Experteninterviews mit Vertretern von Polizei, Sozialarbeit und verschiedener Präventionsbereiche wurden Interviews mit rauschmobilitätserfahrenen Schülern durchgeführt. Zudem flossen Verhaltensbeobachtungen von Heranwachsenden ein. Die Häufigkeit, mit der Kinder und Jugendliche unter Alkoholeinfluss unterwegs sind, weist auf entsprechende Verkehrsunfallrisiken hin.

65 Prozent der unter 18-jährigen Befragten gaben an, bereits übermäßig alkoholisiert im öffentlichen Raum unterwegs gewesen zu sein. Männliche Jugendliche nehmen doppelt so oft alkoholisiert am Straßenverkehr teil und erleben dabei dreimal mehr gefährliche Verkehrssituationen und Unfälle als weibliche Jugendliche. Über ein Viertel von ihnen hat vor dem 18. Lebensjahr mindestens eine gefährliche Verkehrssituation unter Alkohol erlebt. Jede achte Gefahrensituation unter Alkoholeinfluss mündete in einen Verkehrsunfall. Als besonders riskant erwies sich die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder mit dem Fahrrad.

Alkoholbedingte Verletzungen werden nur selten in medizinischen Einrichtungen versorgt. Nur in jedem fünften Fall erlangt die Polizei Kenntnis solcher Unfälle. Von direkt Beteiligten, aber auch dem sozialen Umfeld, wird ein ursächlicher Rausch eher verschleiert. Von Institutionen wiederum werden verunfallte Kinder vorrangig als Opfer angesehen, weil Alkohol als Auslöser nicht erwartet wird.

Weitere Informationen Forschung kompakt 13/2015 und Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 259



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Telefon: +49 (2204) 43-0
Telefax: +49 (2204) 43-673
http://www.bast.de/

Ansprechpartner:
Pressestelle
+49 (2204) 43-185



Dateianlagen:
    • Ein Großteil der Befragten war nach eigenen Angaben bereits vor dem 18. Lebensjahr mindestens ein Mal im Monat übermäßig alkoholisiert unterwegs (Bild: Planungsgesellschaft Verkehr Köln Hoppe & Co. GmbH)


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.