Riskante Begegnungen auf dem Radweg

Pressemeldung der Firma Bundesanstalt für Straßenwesen

Wer einen Radweg in der falschen Richtung benutzt, fährt gefährlich. Erhöhte Gefahr droht jedoch auch auf Radverkehrsanlagen, die für beide Richtungen freigegeben sind. Das belegt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Verhalten von Radfahrern und Autofahrern auf Zweirichtungsradwegen und zur Gefährdung der Radfahrer auf diesen Wegen.

Wer einen Radweg regelwidrig in entgegengesetzter Richtung benutzt, fährt gefährlich. Dabei sind Einmündungen und Grundstückszufahrten die kritischen Bereiche. Einbiegende Kraftfahrer rechnen nicht mit Radfahrern aus der falschen Richtung.

Radfahrer, die einen für beide Richtungen freigegebenen Radweg benutzen, sollten sich darauf verlassen können, dass ihnen größere Aufmerksamkeit zuteilwird. Eine Untersuchung der BASt nahm jetzt das Verhalten gegenüber Radfahrern auf Zweirichtungsradwegen unter die Lupe.

Die Forscher verglichen dabei das Verkehrsverhalten auf Radverkehrsanlagen mit Zweirichtungsbetrieb mit dem an Straßen mit Einrichtungsradwegen auf beiden Seiten. Verkehrszählungen und Verhaltensbeobachtungen flossen ebenso in die Erhebung ein wie Unfallanalysen. Verkehrsbeobachtungen an Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten dokumentierten das Orientierungsverhalten von Auto- und Radfahrern. Ermittelt wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten von Radfahrern beider Fahrtrichtungen sowie das Zustandekommen kritischer Situationen.

Ergebnis der Beobachtungen: Zahlreiche einbiegende Kraftfahrzeuge fahren nicht mit der nötigen Sorgfalt bezüglich Bremsverhalten und Blickkontakt auf Einmündungen und Grundstückszufahrten zu. Ungünstige Sichtverhältnisse verstärken das Problem. Auch den Radfahrenden selbst fehlt das Bewusstsein für die Risiken in Einmündungsbereichen.

Die Analyse zeigt, dass viele Radfahrer den Zweirichtungsradweg in linker Richtung nutzen, jedoch auch viele bei Einrichtungsradwegen unerlaubt links fahren. Die durchschnittliche Unfallrate des regelwidrig linksfahrenden Radverkehrs auf Einrichtungsradwegen ist etwa doppelt so hoch wie für den linken Radverkehr bei Zweirichtungsanlagen.

Die Untersuchung der BASt kommt zu dem Schluss, dass innerörtliche Radwege in Gegenrichtung nur in Ausnahmefällen freigegeben werden sollten. Ausreichende Sichtbeziehungen müssen grundsätzlich eingehalten werden. Mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen wie Piktogrammen beziehungsweise Sinnbildern mit Richtungspfeilen für den Radverkehr, Roteinfärbung der Radverkehrsfurt und insbesondere baulichen Maßnahmen – zum Beispiel Radwegüberfahrten mit fahrdynamisch wirksamen Rampensteinen – lässt sich ein spürbarer Sicherheitsgewinn erzielen.

Besonders wichtig aber ist, Radfahrende für die drohenden Gefahren des Linksfahrens zu sensibilisieren. Denn wer die Risiken kennt, kommt nicht so schnell in Gefahrensituationen.

Weitere Informationen

Forschung kompakt 17/2015 und

Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 261



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51427 Bergisch Gladbach
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Ansprechpartner:
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+49 (2204) 43-182



Dateianlagen:
    • Auf Radwegen im Zweirichtungsverkehr sollten Radfahrende beim Linksfahren Einmündungen und Grundstückszufahrten mit großer Aufmerksamkeit passieren - einbiegende Autofahrer müssen auf den Radverkehr von rechts und links achten (Bild: BASt)


Weiterführende Links

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