KS: Fahrrad-Lichtmuffel leben gefährlich
Laut Kalender ist jetzt Winter. Doch das vorfrühlingshafte Wetter lädt viele zum Radfahren ein. Wer früh morgens, abends oder sogar nachts mit dem Bike unterwegs ist, sollte an das Licht denken. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) erinnert daran, dass es immer wieder zu folgenschweren Unfällen kommt, weil Autofahrer die Radler zu spät erkennen. Ein Sprecher des KS: „Radfahrer, die bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind, leben nicht nur gefährlich, sie bringen auch andere in Gefahr. Außerdem kann ihr Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“ Laut §17 STVO, Absatz 1, der auch für Fahrräder gilt, ist in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebene Beleuchtung zu benutzen.
Wer sich als Radfahrer nicht daran hält, haftet unter Umständen für einen Unfallschaden und riskiert 35 Euro Verwarnungsgeld. Ohne Unfall kostet es übrigens 10 Euro, wenn das Licht nicht eingeschaltet ist, bei Gefährdung anderer 15 Euro. Nach Beobachtung des KS erfüllen viele Fahrräder nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung:
weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert
zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten
gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler
gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.
Gerade Radfahrer, die selbst auch Autofahrer sind, sollten wissen, dass sie auf einem unbeleuchteten Drahtesel eine Gefahr für sich und andere darstellen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.de
Ansprechpartner:
Thomas Achelis
+49 (89) 43984-20


Comments are closed.