ARCD: Drei Antworten rund um die Fußball-EM und das Auto

Pressemeldung der Firma ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) Bad Windsheim, 31.05.2016 –

Fähnchen vor Überland- und Autobahnfahrten abnehmen

Überzieher sind bei Außenspiegeln mit integrierten Blinkern verboten

Grobe Verkehrsverstöße werden auch beim Autokorso geahndet

Wenn ab 10. Juni der Ball bei der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich rollt, schmücken viele Fans hierzulande ihre Fahrzeuge wieder in Schwarz-Rot-Gold. Antworten vom ARCD, was es bei der Dekoration und beim Autokorso zu beachten gibt.

Mit welchen Utensilien können Fans bedenkenlos ihr Auto schmücken?

Die Palette an Fahrzeugdeko in den Geschäften ist überaus umfangreich. Aus Verkehrssicherheitssicht unbedenklich sind Magnetflaggen, die beispielsweise an den Autotüren befestigt werden, denn sie halten in der Regel auch höheren Geschwindigkeiten stand. Das ist selbst bei einem Motorhaubenbezug der Fall, sofern die Größe passt und er gut befestigt ist. Sehr beliebt sind Fähnchen, die in die Seitenscheiben eingeklemmt werden. Im Stadtverkehr halten sie gut, vor Überland- oder Autobahnfahrten müssen sie aber unbedingt abgenommen werden, da sie sich bei höheren Geschwindigkeiten lösen oder abbrechen können und dabei möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Grundsätzlich gilt: Die EM-Utensilien dürfen die Sicht des Fahrers nicht einschränken.

Wovon sollten Fans besser die Finger lassen?

Zum Beispiel von Spiegelüberziehern, denn die „Socken“ sind verboten, sobald Blinkleuchten in den Seitenspiegel integriert sind. Das ist bei vielen modernen Fahrzeugen der Fall. Die Spiegelüberzieher können aber auch zur Folge haben, dass die Elektronik verrückt spielt. Manche Assistenzsysteme wie der Totwinkel-Assistent greifen nämlich auf Kameras im Außenspiegel zurück, die von den Spiegelüberziehern verdeckt werden. Zusätzlich dürfen die „Socken“ die Spiegelfläche nicht beeinträchtigen. Von Fensterflaggen rät der ARCD ebenfalls ab, da diese die Scheiben verdecken und dadurch die Sicht einschränken können.

Vor lauter Jubel sind bei Autokorsos schnell alle Verkehrsregeln über Bord geworfen – was ist erlaubt?

Streng genommen ist sogar der Autokorso an sich untersagt, da § 30 der Straßenverkehrsordnung das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verbietet. Pausenlos hupen, die Lichthupe fortlaufend betätigen und die Warnblinkanlage dauerhaft einschalten – auch das sind eigentlich Ordnungswidrigkeiten. Beim Jubel über EM-Siege drückt die Polizei aber für gewöhnlich ein Auge zu. Anders sieht es dagegen bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen und Straftaten aus. Alkohol am Steuer oder das Überfahren roter Ampeln wird also auch während der EM mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet. Während des Korsos müssen alle Fahrzeuginsassen angeschnallt bleiben – selbst bei Schrittgeschwindigkeit – und sollten sich auch nicht aus dem Fenster, dem Schiebedach oder Cabrio lehnen, denn neben der hohen Unfallgefahr droht zusätzlich das Erlöschen des Versicherungsschutzes. Und: Die maximale Personenzahl in einem Auto darf natürlich auch nicht überschritten werden. ARCD



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Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei vielen Schadenfällen durch eine spezielle ARCD Clubhilfe. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.


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