Ferlemann: Nächste Stufe der WSV-Reform startet

Neue revierbezogene Ämterstruktur der WSV steht fest

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Die neue Ämterstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) steht fest. Die derzeit 39 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ) werden zukünftig zu 17 Revieren zusammengeführt. Die neue Struktur ermöglicht der WSV, ihre Arbeit vor Ort noch stärker auf die Anforderungen des jeweiligen Reviers auszurichten. Die Einteilung der Reviere wurde in enger Abstimmung mit den Beschäftigten erarbeitet. Alle Standorte der jetzigen Ämter bleiben erhalten.

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, zeigt sich sehr erfreut über die nächste Stufe der WSV-Reform:

Mit der neuen revierbezogenen Ämterstruktur sichern wir die WSV-Arbeit auf hohem Niveau. Damit bleibt die WSV, was sie auszeichnet: Kompetent, leistungsstark und zuverlässig in der Region verwurzelt.

Die neuen Reviere sind wie folgt eingeteilt: Ems-Nordsee, Weser-Jade-Nordsee, Elbe-Nordsee, Nord-Ostsee-Kanal, Ostsee, Mittelrhein-Niederrhein, Oberrhein, Mosel-Saar, Neckar, Main, Main-Donau-Kanal/Donau, Westdeutsche Kanäle, Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal, Weser, Elbe, Spree-Havel und Havel-Oder.

Unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), wird die WSV nun die Einrichtung der revierbezogenen WSÄ vorbereiten. Dies erfolgt unter Einbindung der Revierverantwortlichen und der Beschäftigten. Die Umstellung auf die neue Struktur wird schrittweise im laufenden Betrieb umgesetzt.

Die rechtliche Grundlage der WSV-Reform ist das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz, das am 01.06.2016 in Kraft getreten ist: www.bmvi.de/WSV-Aemterstruktur

Interne Links:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/078-ferlemann-wsv-zustaendigkeitsanpassung.html



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