Dobrindt: Wir bereiten den Weg für das automatisierte Fahren

Bundesminister nimmt am G7-Verkehrsministertreffen in Japan teil

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bundesminister Alexander Dobrindt hat beim G7-Verkehrsministertreffen in Karuizawa/Japan seinen Gesetzentwurf zum automatisierten und vernetzten Fahren vorgestellt. Kern der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und automatisiertem System.

Dobrindt: Deutschland steht beim automatisierten und vernetzten Fahren an der Spitze. Wir haben ein weltweit einzigartiges Digitales Testfeld geschaffen und das innovativste Straßenverkehrsrecht vorgelegt. So bringen wir das automatisierte Fahren vom Labor auf die Straße. Jetzt geht es darum, dass wir auf UN-Ebene die technischen Regelungen für hochautomatisierte Systeme zügig festlegen. Wir dürfen Innovationen nicht hinterherlaufen, sondern müssen ihnen aktiv den Weg bereiten.

Das G7-Verkehrsministertreffen findet vom 24. bis 25. September 2016 statt. Minister Dobrindt hatte das erste Treffen in diesem Format im September 2015 initiiert und seine Amtskollegen zur IAA nach Frankfurt/Main eingeladen. Damals stellte der Bundesverkehrsminister die „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ vor.

Im April 2016 hatte die Bundesregierung den von Minister Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (WÜ) beschlossen. Das WÜ ist ein internationaler Vertrag, der die Verkehrsregeln standardisiert. Mit der Änderung des WÜ wird Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen. Die Systeme müssen den technischen Regelungen der UNECE entsprechen und so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer  übersteuert bzw. abgeschaltet werden können.

Auf internationaler Ebene setzt sich Minister Dobrindt bereits für weitere Änderungen des Wiener Übereinkommens ein. Die Begriffsbestimmung des „Fahrers“ soll so erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden – so, wie es das neue Straßenverkehrsgesetz in Deutschland vorsieht.



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