Heldin der Straße

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Heute wurde im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der „Held der Straße“ 2016 geehrt – zum ersten Mal erhält eine Frau die Auszeichnung.

Mit der Aktion „Held der Straße“, organisiert vom Automobilclub Deutschland (AvD) und Goodyear und unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministeriums werden Menschen geehrt, die anderen in einer Notlage im Straßenverkehr geholfen und so Leben gerettet haben. Der „Held der Straße“ zeichnet mutige Helfer und Retter im Straßenverkehr. Entscheidend ist der selbstlose Einsatz für andere.

Marzena Szojda aus Niedersachsen ist heute als „Heldin der Straße des Jahres 2016“ ausgezeichnet worden. Die 40jährige Busfahrerin rettete im März durch besonnenes, kompetentes Eingreifen das Eishockeyteam der „Wolfsburger Grizzlys“; als der Fahrer des Teambusses auf dem Weg von Düsseldorf nach München einen Schlaganfall erlitt – aber den Fuß nicht vom Gaspedal nehmen konnte. Für ihren mutigen Einsatz ist sie im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin geehrt worden.

„Mit der Kür zum ‚Held der Straße‘ danken wir Menschen, die anderen helfen und Leben retten. Die Aktion  ist ein wichtiger Baustein unseres Programms für Verkehrssicherheit“, so Alexander Dobrindt.

Die Verkehrssicherheitsaktion „Held der Straße“, wurde im Jahr 2008 von Goodyear Dunlop Deutschland und dem Automobilclub von Deutschland, AvD, ins Leben gerufen. Weitere Partner sind die Hyundai Motor Deutschland GmbH sowie die Magazine AUTO TEST und TRUCKER.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Dorothee Bär verlieh den Preis in Berlin: „Millionen Menschen sind täglich auf  Deutschlands Straßen unterwegs. Wenn es zu einer Notsituation kommt, kann schnelles und mutiges Eingreifen Leben retten. Die ‚Helden der Straße‘ sind Vorbilder für uns alle. Ihr Verantwortungsgefühl und Ihr Einsatz retten Leben! Ich freue mich natürlich ganz besonders, dass ich den Preis heute erstmals an eine Frau vergeben darf.“



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