Im EU-Parlament haben die Abgeordneten für strengere Richtlinien gestimmt, um die bislang erlaubten Höchstmengen des Schadstoff-Ausstoßes zu senken. Bei den neuen Regeln geht es unter anderem um die durch Dieselfahrzeuge ausgestoßenen Stickoxide und um den Feinstaub. Die neuen Grenzwerte sollen bis 2020 an für Feinstaub bzw. 2030 an für Stickoxide in den EU eingehalten werden. Die Grenzwerte für den in der Luft vorhandenen Feinstaub und die Umweltzonen sind von den neuen Vorgaben nicht betroffen.
Die Gesundheitsgefahr Feinstaub
Auch wenn sich die Luftqualität in der EU verbessert hat, sterben nach wie vor viele Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung. Maßgeblich verantwortlich für die Luftverschmutzung in der EU ist der Verkehr – also die Abgase von Diesel- und Benzinmotoren in Pkw, Bussen und Lkw. Sie verursachen u. a. Stickstoffoxide (Nox), aber auch den gesundheits- und umweltschädlichen Feinstaub. Weltweit spricht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von mehr als drei Millionen Toten durch die Folgen dieser Luftverschmutzung – Tendenz steigend. Besonders die kleinen Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von < als 2,5 µm sind gesundheitsgefährdend, da sie beim Einatmen in den Körper gelangen können.
Betroffen sind praktisch alle Länder der Welt – vor allem aber in Asien leiden die Menschen an der mit Feinstaub belasteten Luft. Auch die iranische Metropole Teheran ist stark von der Luftverschmutzung durch den gefährlichen Feinstaub, der wie ein Schleier über der Stadt hängt, betroffen. Selbst in Stuttgart nimmt, von wenigen Lichtblicken abgesehen, die „dicke Luft“ kein Ende und auch in anderen Städten ist „Feinstaubalarm“ an der Tagesordnung.
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