Pressemeldung der Firma ARAG SE
Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied, dass eine Privatperson andere Verkehrssteilnehmer nicht filmen darf, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen ist. Ein als „Knöllchen-Horst“ bekannter Mann aus Niedersachsen hat im Zusammenhang mit seiner privaten Jagd auf Verkehrssünder somit eine juristische Niederlage erlitten. Damit dürfe der Kläger eine sogenannte Dashcam nicht verwenden, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren, so die ARAG Experten. „Knöllchen-Horst“ hatte in den vergangenen Jahren zehntausende Verkehrsteilnehmer angezeigt – dabei ging es vor allem um angebliche Park-Verstöße (VG Göttingen, Az.: 1 A 170/16).
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