Viele Pauschalflugreisen werden mittlerweile mit einem so genannten Rail & Fly-Ticket angeboten, das heißt, zur Reiseleistung gehört nicht nur der Flug, sondern auch das Ticket für die Bahn, die die Urlauber zum Flughafen bringt. Doch was ist, wenn der Zug sich verspätet und man ins Taxi steigt, um den Flieger noch zu erreichen? Oder man das Flugzeug gar verpasst? Nach Auskunft von ARAG Experten muss in dem Fall der Reiseveranstalter dafür haften. Denn ein verspäteter Zug stellt ein Mangel der Pauschalreise dar und das Zug-Ticket ist als Rail & Fly-Ticket eine eigene Reiseleistung des Veranstalters und nicht mehr die Vermittlung einer Fremdleistung durch die Deutsche Bahn (AG Hannover, Az.: 410 C 3837/16).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560


Comments are closed.