AB Freitag: FFP2-Masken-Pflicht auch bei der Schauinslandbahn

Pressemeldung der Firma Freiburger Verkehrs AG

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) weist darauf hin, dass die landesweite Regelung zum Tragen von FFP2- Masken oder eines vergleichbaren Standards (KN95 oder N95) vom 28. Januar an auch in den Räumen von Berg- und Talstation der Schauinslandbahn sowie in den Seilbahnkabinen Gültigkeit hat.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Freiburger Verkehrs AG
Besançonallee 99
79111 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (761) 4511-0
Telefax: +49 (761) 4511-139
http://www.vag-freiburg.de

Ansprechpartner:
Andreas Hildebrandt
(i) Pressesprecher
+49 (761) 4511-142



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