Anlaufstelle ist jetzt zentral in Hannover untergebracht
Kürzere Wege für die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover, bessere Erreichbarkeit: Seit Kurzem ist die Führerscheinstelle der Region Hannover – zuständig für die 20 Städte und Gemeinden im Umland – direkt im Regionshaus in Hannover untergebracht. Regionspräsident Hauke Jagau und Barbara Thiel, Dezernentin für Finanzen, Gebäude, ITZ, Öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben den neuen Anlaufpunkt am Donnerstag, 26. April, offiziell eröffnet. Beide nannten die Verbesserung der Kundenfreundlichkeit als wichtiges Ziel. „Dank der zentralen Lage können die Einwohnerinnen und Einwohner die Führerscheinstelle viel leichter erreichen als am bisherigen Standort Ronnenberg“, sagte Jagau. „Das gilt auch für alle, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.“
Rund ein halbes Jahrhundert hatte die Führerscheinstelle für das Umland ihren Platz in Ronnenberg, Hamelner Straße 3a. Diese Ära ist nun zu Ende. Mit dem Umzug des Teams Zentrale Fahrerlaubnisangelegenheiten leitet die Region die Räumung des Verwaltungsgebäudes in Ronnenberg ein. Der Bau ist stark sanierungsbedürftig. „Wir nutzen die Chance, um unser Serviceangebot für die Menschen in der Region zu verbessern“, betonte Thiel. So ist Raum 28 – unmittelbar neben dem Bürgerbüro – zu einem „Front-Office“ umgebaut worden, das als erste Anlaufstelle in Sachen Führerschein dient. „Standardangebote werden dort zeitnah und kundenfreundlich erledigt“, kündigte Jagau an. In Zeiten, in denen das Büro geschlossen ist, können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Anliegen an das unmittelbar benachbarte Bürgerbüro wenden.
Auch wenn die Bürgerbüros der Städte und Gemeinden meistens für die Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle bei Fragen zum Führerschein sind – alle Vorgänge gehen von dort an die Region und über die Tische des Teams Zentrale Fahrerlaubnisangelegenheiten. Ganz gleich, ob es darum geht, die Fahrerlaubnis zu erteilen, zu verlängern oder zu tauschen. 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell in dem Team beschäftigt. Rund 23.000 Fälle landeten im vergangenen Jahr auf ihren Tischen, darunter 3500 Fahrerlaubnisanträge zum begleiteten Fahren mit 17. „Niedersachsen hatte das Modell 2004 als erstes Bundesland eingeführt“, berichtete Thiel. Seit dem 1. Januar 2011 sei diese Möglichkeit des begleiteten Fahrens bundesweit gesetzlich verankert. „Seitdem ist die Tendenz deutlich steigend“, sagte Thiel.
Die Dezernentin kündigte an, im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten noch in diesem Jahr von der Papieraktenhaltung auf due elektronische Akte umzustellen – auch das als Schritt zu größerer Bürgerfreundlichkeit. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich dann nicht erst durch Papierberge arbeiten, sondern finden den Vorgang mit wenigen Clicks.“ Die Finanzdezernentin erwartet dadurch auch Kosteneinsparungen.
Sprechzeiten der Führerscheinstelle:
montags und dienstags 9 Uhr bis 15.30 Uhr
mittwochs 9 Uhr bis 17 Uhr
donnerstags und freitags 9 Uhr bis 13 Uhr
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