ARAGExperten weisen darauf hin, dass es Fahrzeuge gibt, die Sonderrechte genießen, mit denen sie unter anderem entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fahren dürfen. Bei einem Unfall mit solch einem Fahrzeug haben Autofahrer schlechte Karten. Selbst wenn sie die Einbahnstraße korrekt befahren. In einem konkreten Fall war ein Autofahrer auf einem Autobahnrastplatz rückwärts aus einer Parklücke ausgeparkt. Dabei hatte er nur die eine, vermeintlich erlaubte Fahrtrichtung abgesichert und war prompt mit einem Fahrzeug der Autobahnmeisterei zusammengestoßen, dass die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung befuhr. Und da die Mitarbeiter im Einsatz waren und dabei lediglich von ihrem Sonderrecht Gebrauch gemacht hatten, blieb der erstaunte Ausparker auf den Unfallkosten sitzen (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 4 U 11/18).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560


Comments are closed.