Pressemeldung der Firma ARAG SE
Wer ein Fahrzeug von einem in Bulgarien ansässigen Verkäufer erwirbt, kann Ansprüche wegen eines angeblichen Betruges über Mängel des Fahrzeugs nicht vor deutschen Gerichten geltend machen. Das hat laut ARAG das Oberlandesgericht Celle in einem jetzt veröffentlichten Fall entschieden und eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz gekippt (Urteil vom 06.02.2019, Az.: 7 U 102/18).
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