ARCD: Höchste Zeit für Winterreifen

Was sich für Autofahrer ändern könnte

Pressemeldung der Firma ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.

Seit dem letzten Winter schreibt eine Regierungsverord-nung vor, dass „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen unterwegs sein darf. Diese Regelung gilt auch für Motorräder und Roller. Als Winterreifen zugelassen sind laut Verordnung alle Reifen mit M+S-Symbol (für „Matsch“ und „Schnee“). Mit den falschen Pneus droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, das sich auf 80 Euro erhöht, wenn andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich behindert werden.

Wer sich beim Reifenwechsel Zeit lässt bis zum Wintereinbruch mit Schnee, Eis und Glätte, muss eventuell mit Lieferengpässen und langen Wartezeiten in den Werkstät-ten rechnen, warnt der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland. Für einzelne Fahrzeugtypen deuten sich schon jetzt erste Lieferschwierigkeiten an. Dazu gehören SUV- oder Van-Formate und kleinere Pkw-Größen, meldet die Kfz-Branche. Aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise für Kautschuk kalkuliert Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Reifenhandel und Vulkanisier-Handwerk, bei Winterpneus mit einem durchschnittlichen Preisanstieg von rund neun Prozent.

Auch wer Winterreifen besitzt, die älter als sechs Jahre sind, sollte an eine Neuanschaffung denken. Reifengummi altert selbst dann, wenn der Pneu wenig oder gar nicht gefahren wird. Gebrauchte Reifen sollten noch mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben, um fahrsicher zu sein – und dies aus gutem Grund: Ein Winterreifenprofil besteht hauptsächlich aus Lamellen. „Je kürzer die Lamellen werden, desto weniger flexibel sind sie – mit schlechten Auswirkungen auf den Grip“, erläutert Reifenexperte Michael Staude vom TÜV SÜD Automotive. Die Bundesregierung denkt derzeit über eine Änderung in der Winterreifenverordnung vom 26. November 2010 nach. Es soll für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern statt den bisher gültigen 1,6 Millimetern Vorschrift werden, so wie es der ARCD und andere Experten seit Langem fordern. Tritt eine solche Regelung noch in diesem Winter in Kraft, ist mit zusätzlichen Lieferengpässen zu rechnen, weil viele Autobesitzer sich neu eindecken müssten. Innerhalb der Regierung ist auch die Einführung der Halter- statt der bisherigen Fahrerhaftung in der Diskussion. Wenn sie kommt, wären bei Dienstwagen und Mietfahrzeugen allein die Unternehmen für die richtige winterliche Reifenausstattung ihrer Fahrzeuge zuständig und könnten die Verantwortung nicht Mitarbeitern oder Kunden zuschieben.



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ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.
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Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.


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