EU-Verkehrsministerrat in Brüssel

Ramsauer: Erfolgreiche Verhandlungen in Brüssel

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Die EU-Verkehrsminister konnten sich auf einen Vorschlag für eine Richtlinie (statt einer Verordnung) über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern einigen. Unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands ist es gelungen, den ursprünglichen Vorschlag der Kommission in wesentlichen Teilen zu ändern und an die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaten anzupassen. Die Rechtsform der Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung. Die Länder müssen demnach festgesetzte Mindeststandards erfüllen, können aber auch ihre höheren nationalen Standards beibehalten und diese sich verändernden Rahmenbedingungen anpassen.

Wesentlicher Verhandlungserfolg: die Prüffristen für die technischen Untersuchungen bei älteren Fahrzeugen müssen nicht verkürzt werden. Für die technische Hauptuntersuchung sollen europaweit folgende Mindestintervalle gelten: Eine erste Untersuchung spätestens vier Jahre nach der Erstzulassung, in Deutschland kann es demnach bei der derzeitigen Regelung von drei Jahren nach Erstzulassung bleiben. Danach folgen Untersuchungen im Abstand von mindestens zwei Jahren.

Jährliche TÜV-Untersuchungen sind damit vom Tisch.

Ramsauer:

„Wichtig sind praxistaugliche Regeln. Wir müssen die Möglichkeit für die einzelnen Staaten erhalten, höhere Standards zu setzen, wenn sie dies aus Gründen der Verkehrssicherheit für notwendig halten. Mit der heutigen Einigung sind wir dem ein großes Stück näher gekommen. Die deutschen Regelungen haben sich bewährt. Die ursprünglichen Pläne aus Brüssel hätten für viele Autofahrer nicht mehr Verkehrssicherheit, sondern lediglich mehr Bürokratie und höhere Kosten bedeutet.“

Schließlich forderten die Minister die Kommission auf, innerhalb von fünf Jahren einen Bericht über die Entwicklung der Hauptuntersuchung in der EU mit Blick auf die Verkehrssicherheit vorzulegen und Vorschläge zu unterbreiten, wie eine weitere Angleichung an das hohe Niveau einiger Mitgliedstaaten wie Deutschland erreicht werden soll.

Eine weitere gute Nachricht aus Brüssel ist die beihilferechtliche Genehmigung der Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums zur Umrüstung alter Güterwaggons, die die Kommission gestern erteilt hat. Damit kann das Ministerium wie geplant zum Fahrplanwechsel Wagenhaltern einen Zuschuss für die Umrüstung alter Güterwaggons auf lärmmindernde Technik gewähren. Dies ist Teil des lärmabhängigen Trassenpreissystems, mit dem bis 2020 durch Umrüstung mindestens 80 Prozent der in Deutschland verkehrenden alten Güterwaggons, der Lärm durch Güterzüge um die Hälfte reduziert werden soll. Der Antrag auf Notifizierung wurde bereits Ende 2011 gestellt.

Ramsauer:

„Die Kommission hat unseren Forderungen auf Genehmigung für die Förderung moderner Flüstertechnik endlich nachgegeben. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu weniger Bahnlärm in Deutschland.“



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