TÜV SÜD: Tagfahrlicht reicht bei Nebel nicht aus

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Auf der A8 bei Merklingen: Nebel begrenzt die Sicht auf 100 Meter, das elektronische Verkehrsleitsystem drosselt automatisch die Geschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer. Die Technik funktioniert; die Autofahrer hingegen reagieren unterschiedlich: Während die einen verunsichert scharf bremsen, fahren andere unbekümmert in den Nebel hinein. So unterschiedlich die Reaktionen der Autofahrer, so groß ist auch die Uneinigkeit hinsichtlich der Beleuchtung. Wann dürfen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte eingesetzt werden und wie ist das nun mit dem Tagfahrlicht? TÜV SÜD-Experten geben Tipps, wie man am sichersten voran kommt, wenn es auf der Straße undurchsichtig wird.

Gängige Herbstschlagzeile: „Massenkarambolage bei dichtem Nebel“. Die Ursachen sind seit Autofahrergedenken dieselben: Zu wenig Abstand, zu hohe Geschwindigkeit, Selbstüberschätzung, falsche Beleuchtung. Das alles führt nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Landstraßen und in geschlossenen Ortschaften zu Nebel-Crashs: „Gerade in der Nähe von Flüssen und in Talsenken tritt Nebel oft unvermittelt auf, deshalb sollten Autofahrer im Herbst immer damit rechnen und die Fahrweise entsprechend anpassen,“ sagt Philip Puls von TÜV SÜD. Das heißt in erster Linie, Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern gewinnen, die Geschwindigkeit maßvoll drosseln und Nebelscheinwerfer und gegebenenfalls die Nebelschlussleuchte einschalten. „Keinesfalls unbegründet schlagartig bremsen, das gefährdet immer den rückwärtigen Verkehr“, so Puls. „Die Nebelschlussleuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 Metern brennen – dann gilt zudem: 50 Sachen, mehr ist nicht erlaubt!“ Nebelscheinwerfer können bereits früher und zudem bei schlechten Sichtverhältnissen durch starken Regen und Schneefall eingeschaltet werden.

Bei Nebel, Schneefall oder Regen muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden – ansonsten drohen 40 Euro Bußgeld und drei Punkte. Hinweis von Puls: „Tagfahrlicht reicht in diesen Fällen als Beleuchtung nicht aus, besonders weil die Heckleuchten dabei nicht eingeschaltet sind.“ Die meisten Fahrzeuge sind zudem mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet. Sie leuchten die Bereiche direkt vor dem Fahrzeug und die Fahrbahnränder aus.

Damit dienen sie in erster Linie der besseren Orientierung. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen diese Schlechtwetterlampen also eingeschaltet werden. Bei normalen Sichtverhältnissen ist das Fahren mit den Nebelscheinwerfern nicht erlaubt, dann droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro.

Strikter sind die Regelungen für die Nebelschlussleuchten: Sie dürfen nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und anders als die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel eingeschaltet werden, weil sie bis zu 30 Mal heller leuchten als die Rücklichter und bei besseren Sichtverhältnissen die Nachfahrenden blenden. Zudem ist das Tempo auf 50 Stundenkilometer begrenzt. „Zur Orientierung dienen die Leitpfosten, die hierzulande in der Regel einen Abstand von 50 Metern haben“, erläutert TÜV SÜD-Fachmann Puls und fügt hinzu: „Unbedingt die Nebelschlussleuchten wieder ausschalten, wenn die Sicht über 50 Metern liegt.“ Wer nach dem Nebel noch mit Nebelschlussleuchte fährt, dem droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro.

Fernlicht ist übrigens bei Nebel in den meisten Fällen kontraproduktiv, weil die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und die Suppe damit noch undurchsichtiger wird. Sinnvoll dagegen ist der Einsatz des Scheibenwischers, um für klare Sicht durch die Windschutzscheibe zu sorgen, auf der sich der Nebel niederschlägt.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de.

Die TÜV SÜD Auto Service GmbH ist ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe. Das Dienstleistungsspektrum umfasst Haupt- und Abgasuntersuchung sowie die Fahrerlaubnisprüfung. Zu den weiteren Dienstleistungen zählen unter anderem Schaden- und Wertgutachten, Gebrauchtwagen-Zertifikate, Fahrzeug- und Flottenmanagement. An rund 300 Service-Centern betreuen wir täglich etwa 10.000 private und gewerbliche Kunden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuev-sued.de

Ansprechpartner:
Frank Volk
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
+49 (89) 579116-67

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.