Straßenverkehrs-Ordnung 2013: Neue Verkehrszeichen

Pressemeldung der Firma Bundesanstalt für Straßenwesen

Am 1. April 2013 ist der Neuerlass der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten. Damit wurde im Wesentlichen die Rechtsunsicherheit durch die 46. Änderungsverordnung aus dem Jahre 2009 („Schilderwaldnovelle“) beseitigt. Hervorzuheben sind dabei vor allem Neuerungen zu den Verkehrszeichen. Aufgrund dieser Neuerungen überarbeitet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) derzeit den Verkehrszeichenkatalog (VzKat), der für die Herstellung und einheitliche Gestaltung der Verkehrszeichen in Deutschland wichtig ist. Der neue Katalog wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vorliegen.

Ziel der Novelle ist es, die Anzahl der in der StVO dargestellten Verkehrszeichen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Dazu wurde die Darstellung in der StVO hinsichtlich der Zeichen verschlankt, teilweise wurden Verschiebungen in den Verkehrszeichenkatalog vorgenommen. Für die praktische Anordnung ergeben sich hier jedoch keine wesentlichen Änderungen. Alle Zeichen können bei Bedarf weiterhin angeordnet werden.

Weitere Informationen mit Verkehrszeichen zum Download unter www.bast.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Telefon: +49 (2204) 43-0
Telefax: +49 (2204) 43-673
http://www.bast.de/

Ansprechpartner:
Petra Bauer
+49 (2204) 43-185



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.