Die Änderung der Straßenverkehrsordnung, die zum 1. April in Kraft trat, soll unter anderem dazu beitragen, unnötige Verkehrsschilder nicht mehr aufstellen zu müssen. Für die Schilderflut sind Deutschlands Straßen ja bekannt. Das soll sich nach Auskunft der ARAG Experten allerdings bald ändern. Dafür fallen sogar einige Zeichen komplett weg.
Überflüssige Verkehrsschilder
Zu den in Zukunft wegfallenden Verkehrsschildern gehört das Zeichen 150, das eine Bahnschranke in einem roten Warndreieck zeigt. Denn Zeichen 151 – mit einem nahenden Zug darauf – sei „wesentlich besser geeignet, das Gefahrenpotenzial an Bahnübergängen zum Ausdruck zu bringen“, lässt das Bundesverkehrsministerium zur Begründung verlauten. Dennoch wird es wohl vorerst beim Schilderwald bleiben – denn die ausrangierten Zeichen sollen noch ca. 10 Jahre gültig bleiben.
Neue Schilder
Außerdem gibt es sogar neue Schilder. Wie etwa das schwarz-weiße Zusatzzeichen 1020-13, mit dem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen zugelassen werden können. Die Zeichen 314.1 und 314.2 sollen Anfang und Ende von „Parkraumbewirtschaftungszonen“ anzeigen und andere Schilder in den Zonen überflüssig machen. Neu eingeführt wird auch das Zeichen 357-50, das neben dem bekannten Sackgassenzeichen noch ein Fahrrad sowie einen Fußgänger zeigt. Dabei handelt es sich um eine Sackgasse, in der Autos nicht durchkommen, jedoch Fußgänger und Radfahrer. Außerdem nehmen die Straßenmeistereien noch ein gelbes Schild mit einem durchgestrichenen „U“ als Ende einer Umleitung sowie ein durchgestrichener Umlenkungspfeil ins Repertoire auf. Dieses zeigt das Ende einer Streckenempfehlung.
Richtgeschwindigkeit
Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne oder mit höherem Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung, teilweise auch deren Unterschreitung nicht empfohlen wird. Die 1978 eingeführte Richtgeschwindigkeit hat jetzt allerdings ausgedient! Nicht mehr angebracht werden somit auch die Schilder 380 und 381 zur Richtgeschwindigkeit, sowie zum Ende der Richtgeschwindigkeit. Diese Verkehrszeichen wurden ersatzlos gestrichen, wobei zur Vermeidung einer sofortigen Umbeschilderung bereits aufgestellte Schilder auch bis zum 31. Oktober 2022 weiter gelten sollen.
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