Wildunfälle vermeiden

Die meisten Unfälle mit wild lebenden Tieren sind vermeidbar

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Auf Deutschlands Straßen kommt es jährlich zu rund 260.000 Wildunfällen mit Personen- und Sachschäden. Die traurige Bilanz sind ca. 30 Tote, 2.600 Verletzte, Sachschäden in Millionenhöhe und natürlich unzählige verletzte und getötete Wildtiere. Eine Vielzahl dieser Unfälle passieren im Herbst, wenn die Tage oft neblig beginnen und die Abenddämmerung früh einsetzt; aber auch wenn die Tiere ihre Brunftzeit haben oder sich aktiv auf den kargen Winter vorbereiten. Dabei sind die meisten Unfälle mit wild lebenden Tieren nicht unvermeidbar. Was jeder Autofahrer beherzigen sollte, um diese schreckliche Bilanz positiv zu beeinflussen, sagen die ARAG Experten:

Verhalten bei angezeigtem Wildwechsel oder an Waldrändern

• Bei Wildwechsel Fuß vom Gas – Geschwindigkeit anpassen! Empfehlung: max. 60 km/h

• Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten.

• Besondere Vorsicht in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel.

• Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das Wild behält seine gewohnten Wege bei; hier fehlen aber oft noch Warnhinweise.

• Mit Nachzüglern rechnen! Ein Tier kommt selten allein.

• Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen – Abblenden, abbremsen, hupen!

Wenn ein Unfall unvermeidbar ist

• Lenkrad festhalten! Geradeaus lenken!

• Abbremsen!

• Vorsichtig sein beim Ausweichen! Das endet oft am nächsten Baum!

Wenn Wild angefahren wurde

• Warnblinker einschalten und Unfallstelle sichern!

• Totes Wild niemals mitnehmen!

• Verletztes Wild nicht verfolgen!

• Bei verletzten Personen erste Hilfe leisten; ggf. Krankenwagen oder Notarzt rufen.

• Polizei verständigen!

• Bei KFZ-Schäden eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung von der Polizei oder dem Revierinhaber ausstellen lassen.

So urteilten Gerichte!

Zusammenstoß mit Wild

Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) auf; die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, kommt die Teilkasko in der Regel nicht für den Schaden auf. Die Versicherung zahlt nur, wenn auch das „Nichtausweichen“ und eine Kollision mit dem Tier zu einer ebenso starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte (BGH,Az.: IV ZR 202/90).

Auffahrunfall

Wie ist die Rechtslage, wenn ein Autofahrer in ein schon totes Wildschwein hineinfährt? Vertraut man auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart, entspricht diese Unfallvariante der Haarwild-Versicherungsklausel, die besagt, dass zwar das Fahrzeug nicht aber das betroffene Tier in Bewegung sein muss. Somit steht die Versicherung in der Zahlungsverpflichtung ( LG Stuttgart, Az.: 5 S 244/06).

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