Ramsauer: Wechselkennzeichen kann kommen

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Bundesrat hat heute dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt.

Ramsauer:

„Das Wechselkennzeichen kann kommen. Das bedeutet: Ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse. Das Wechselkennzeichen ist eine kleine, aber wirkungsvolle, bürgernahe Maßnahme. Wir wollen damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen.“

Ziele:

– Flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse, z.B. Pkw, Wohnmobile, Oldtimer

– Anreiz zum Kauf eines Zweitfahrzeugs, z.B. eines umweltfreundlichen, sparsamen Autos zur innerstädtischen Nutzung

– Anreiz für Elektromobilität

– Die bestehenden Möglichkeiten der Zulassung mehrerer Fahrzeuge wie etwa Saisonkennzeichen werden sinnvoll ergänzt

Geführt werden kann das Wechselkennzeichen an jeweils einem Fahrzeug. Dies können die Versicherer bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil,  der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbares Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 18300-0
Telefax: +49 (30) 18300-1942
http://www.bmvbs.de/



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.