KS: Grell-rote Leuchte nur bei weniger als 50 Meter Sicht erlaubt
Pressemeldung der Firma KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
den Morgen- und Abendstunden treten jetzt häufig Nebelbänke auf. Die sorgen besonders im Straßenverkehr für gefährliche Situationen. Da ist es wichtig, frühzeitig gesehen zu werden. Das Nebelrücklicht kann dabei wertvolle Dienste leisten. Doch warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): Man darf die grell-rote Leuchte nur einschalten, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (§ 17 (3) StVO). Denn sie kann andere Verkehrsteilnehmer gefährlich blenden, zum Beispiel bei Nieselregen. So verwechseln manche Autofahrer das Nebelschlusslicht ihres Vordermannes mit dessen Bremslicht, was zu Fehlreaktionen und Auffahrunfällen führen kann.
Wie weit 50 Meter sind, lässt sich auf der Autobahn leicht festzustellen: Die Leitpfosten am Fahrbahnrand sind im Abstand von jeweils 50 Meter postiert. Nur wenn man den übernächsten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, also bei „wirklich dicker Suppe“, darf man das Nebelrücklicht einschalten. Um gut gesehen zu werden, rät der KS übrigens, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
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Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 500.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
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