Dobrindt schafft Voraussetzung für Breitbandförderung

EU-Kommission genehmigt neue Rahmenregelung

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, hat heute aus Brüssel grünes Licht für die Förderung schneller Internetzugänge in Deutschland erhalten. Die EU-Kommission genehmigte die neue „Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-) Breitbandversorgung“. Damit stehen die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen der Bund den Netzausbau finanziell fördern kann.

Dobrindt: „Bis 2018 soll es in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde geben. Ich habe in den Haushaltsverhandlungen dafür gesorgt, dass im Etat meines Ministeriums bereits insgesamt 1,4 Milliarden Euro zum Ausbau des schnellen Internets für die nächsten Jahre eingestellt sind. Außerdem läuft aktuell die Versteigerung neuer Mobilfunklizenzen. Den Erlös dieser sogenannten Digitalen Dividende II werden wir zusätzlich direkt in den schnellen Breitbandausbau investieren.“

Das BMVI erarbeitet derzeit ein Förderprogramm für die unterversorgten Gebiete, in denen sich der Ausbau wirtschaftlich allein nicht rechnet. Damit wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Das Programm startet noch in diesem Jahr.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 18300-0
Telefax: +49 (30) 18300-1942
http://www.bmvi.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.