ARAG Experten weisen Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass betriebsbereite Blitzer-Apps auf dem Smartphone gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und damit verboten sind. Egal ob genutzt oder nicht. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem ein Autofahrer eigentlich nur angehalten wurde, weil er ohne zu blinken die Spur gewechselt hatte. Bei der Kontrolle entdeckten die Polizeibeamten dann sein Smartphone auf der Armatur des Fahrzeugs; auf dem Bildschirm gut zu sehen – die Blitzer-App. Es folgten ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Auch seine Beteuerung, die App funktioniere gar nicht, half nicht. Denn darauf kommt es nicht an. Allein die Tatsache, dass die Blitzer-App auf dem Smartphone installiert war, ist ein Verstoß. Daher raten die ARAG Experten auch zur Vorsicht vor Navigationssystemen mit integrierter Blitzer-Warnung. Diese sind gleichermaßen verboten. Daher erklären die meisten Hersteller im Handbuch auch, wie diese Funktion dauerhaft deaktiviert werden kann (OLG Celle, Az:. 2 Ss (OWi) 313/15).
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