Dobrindt legt Bericht der „Untersuchungskommission Volkswagen“ vor

Bundesverkehrsminister Dobrindt hat heute in Berlin den Bericht der "Untersuchungskommission Volkswagen" vorgelegt

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Minister Dobrindt hatte die Untersuchungskommission unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen VW eingesetzt. Zudem hatte er strenge Nachuntersuchungen angeordnet – von betroffenen VW-Dieselmodellen sowie Fahrzeugen anderer Volumen-Hersteller aus dem In- und Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat daraufhin alle relevanten im Markt befindlichen Diesel-Fahrzeuge der Abgasgrenzwertstufen „Euro 5“ und „Euro 6“ geprüft. Ziel war die Suche nach unzulässigen Abschalteinrichtungen wie sie im Fall Volkswagen verwendet worden sind. Insgesamt wurden 56 Messungen bei 53 Modellen durchgeführt. Die Messungen fanden sowohl auf der Rolle als auch auf der Straße statt.

Wesentliche Ergebnisse des Berichtes

Große Bandbreite bezüglich der in den Labor- und Straßenmessungen festgestellten NOx-Emissionswerte.

Kein weiteres Fahrzeug verwendet eine Prüfzykluserkennung, wie VW sie eingesetzt hat.

Es wurden technische Verfahren festgestellt, mit denen Hersteller die Wirksamkeit ihres Emissionskontrollsystems an Fahr-, bzw. Umweltbedingungen anpassen. Das betrifft das so genannte „Thermofenster“, innerhalb dessen die Hersteller die Abgasreinigung zurückfahren. Das ist rechtlich zulässig, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen.

Bei einigen der untersuchten Fahrzeugtypen bestanden in der Untersuchungskommission Zweifel, ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt sind. Die Untersuchungskommission hat die betreffenden Hersteller aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Thermofenster auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Alle betroffenen deutschen Hersteller mit Typgenehmigung in Deutschland haben schriftlich erklärt, dass sie geeignete Optimierungen durchführen werden.

Rückrufe betroffener Fahrzeuge

Die betroffenen VW-Dieselfahrzeuge werden durch Rückrufe in einen Zustand versetzt, der der ursprünglich erteilten Typgenehmigung entspricht und mit dem somit sämtliche Umweltvorschriften eingehalten werden. Dazu zählen NOx-Emissionen und Kraftstoffverbrauch. Nach Rückruf verschiedener Modelle stehen nun Baumuster des VW Golf kurz vor der Freigabe durch das KBA.

Hersteller, die das so genannte „Thermofenster nutzen, werden einen freiwilligen Rückruf im Rahmen von Serviceaktionen vornehmen, der insgesamt rund 630.000 produzierte Fahrzeuge europaweit betreffen wird. Das betrifft die Hersteller Audi, Mercedes, Opel, Porsche sowie VW. Das KBA wird zuvor die verbesserten Emissionsminderungskonzepte auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.

Maßnahmenpaket für bessere Prüfverfahren

Zu den nationale Maßnahmen gehören Kontrollen für Kraftfahrzeuge im Stile von Dopingtests, der Aufbau staatlicher Prüfstände beim KBA, die Offenlegung der Software und der Emissionsstrategie.

Als Sofortmaßnahme wird das KBA angewiesen, vor der Erteilung einer Typgenehmigung bei den Herstellern eine Erklärung zu verlangen, ob sie Motorschutzeinrichtungen verwenden. Ist dies der Fall, so müssen die Hersteller dem KBA fallbezogen die konkrete Funktion in der Software offen legen und die Funktionsweise und die Gründe darlegen, aufgrund derer sie die Motorschutzeinrichtung für erforderlich halten. Das KBA wird dies prüfen. Im Zweifel werden auch zusätzliche Messungen vom KBA durchgeführt, beispielsweise auf der Straße mit portabler Emissionsmesstechnik, dem so genannten PEMS.

Der Bericht der Untersuchungskommission ist im Internet unter www.bmvi.de verfügbar.



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