Bei Bahn-Verspätung ins Taxi umsteigen

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Verspätungen bei der Bahn soll es ja hin und wieder geben. Besonders ärgerlich wird es, wenn man zu ohnehin unsäglichen Zeiten unterwegs ist und dann mit Zugausfällen oder Verspätungen kämpft. Um eine Lanze für die oft gescholtene Bahn zu brechen, weisen ARAG Experten Zugreisende darauf hin, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Kosten der Bahn in ein Taxi umsteigen dürfen. Liegt die eigentliche Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr und ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten zu erwarten, erstattet die Bahn Kosten für eine anderes Verkehrsmittel wie etwa ein Taxi in Höhe von bis zu 80 Euro. Auch wenn der letzte Zug des Tages ausfällt und das Ziel nicht anderweitig bis Mitternacht erreicht werden kann, dürfen Reisende ins Taxi umsteigen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde keinen Kontakt zur Deutschen Bahn aufnehmen konnte und diese ihm kein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit anbietet.

Download des Textes: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.