Parken in Mayen: In den Tiefgaragen ganztägig für maximal 4 Euro möglich

Flächen für Anwohnerparken im Innenstadtbereich wieder ausgeweitet

Pressemeldung der Firma Stadtverwaltung Mayen

Mayen hat seit Anfang Oktober ein neues Konzept rund um das Thema Parken erhalten: Die Mayener Kernstadt ist in drei Bewirtschaftungszonen eingeteilt.

Besonders in Bezug auf die Parkzeiten ist es seit Einführung des Konzeptes zu Nachfragen gekommen. Hier entstand fälschlicherweise der Eindruck, dass in der Innenstadt nur max. 2 Stunden geparkt werden kann. Das ist falsch: In den beiden Parkgaragen kann ganztägig geparkt werden und auf den beiden Parkplätzen „Im Hombrich“ und im Keutel gilt eine Höchstparkdauer von 4 Stunden.

Wer in direkter Innenstadtnähe also länger als 4 Stunden parken möchte, kann in einer der beiden Parkgaragen sein Auto abstellen. Dort gibt es keine Höchstparkdauer und man zahlt maximal 4 Euro für den gesamten Tag. Die Ausfahrt ist 24 Stunden möglich.

„Wir haben auch schon zahlreiche Parkstände verbreitert um den Komfort zu erhöhen“, erklärt Oberbürgermeister Wolfgang Treis. Die Beleuchtung der Burg- und Citygarage soll noch verbessert werden.

Wer bis zu vier Stunden in der Innenstadt bleiben möchte, kann auf den Parkplätzen „Im Hombrich“ und im Keutel parken, ebenso lange ist die Höchstparkdauer in der Bewirtschaftungszone 2. Also zum Beispiel auf den „Ringen“ – dem Habsburgring und Boemundring rund um die Innenstadt.

Auf den übrigens Parkflächen in der Bewirtschaftungszone 1 – also innerhalb des Stadtrings – kann man grundsätzlich bis zu zwei Stunden parken. Wer nur schnell eine Besorgung erledigen möchte, kann bis zu 20 Minuten kostenfrei parken: Dazu einfach die „Brötchentaste“ am Parkautomat bedienen!

„Einige wenige Parkautomaten sind noch nicht mit einer Brötchentaste ausgestattet, das wird noch zeitnah nachgeholt“, verspricht Oberbürgermeister Wolfgang Treis.

Gemäß dem Ratsbeschluss vom 7. Dezember stehen nun auch den Anwohnern der Zone 1 wieder zahlreiche Parkflächen in direkter Nähe zu ihren Häusern und Wohnungen zur Verfügung.

Die übrigen Parkstände, die besonders zentrumsnah liegen, sollen für die Kunden des Einzelhandels freigehalten und von Anwohnern nur in den Abendstunden ab 17 Uhr sowie morgens bis 9 Uhr und samstags ab 14 Uhr sowie sonntags genutzt werden.

„Wir werden noch alle Bürgerinnen und Bürger mit Anwohnerparkausweis für dieses Gebiet im Detail mit einem Anschreiben informieren“, verspricht Oberbürgermeister Wolfgang Treis.

Die Beschilderung wird umgehend angepasst, sodass die Anwohner wieder in unmittelbarer Nähe zu ihren Häusern und Wohnungen parken können.

Die detaillierten Pläne zu den verschiedenen Parkzonen mitsamt der Regelungen zum Anwohnerparken stehen auch unter www.mayen.de zur Verfügung.



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