KS: Ja, wenn sie Kinder unter acht Jahren begleiten
Pressemeldung der Firma KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Erst wenige Tage gilt eine neue Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der Eltern oder Personen über 16 Jahren mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren dürfen, wenn sie ein Kind bis zum achten Lebensjahr begleiten. Andererseits dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort auch auf „baulich angelegten Radwegen“ fahren. Nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bisher galt, dass jüngere Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg fahren mussten, während die Begleitperson gezwungen war, oft mehrere Meter entfernt hinter parkenden Autos oder Grünflächen auf der Straße oder dem Radweg zu fahren.
Beim Benutzen des Gehweges mit dem Fahrrad gilt natürlich besondere Vorsicht. Rowdyhaftes Fahren ist ebenso wenig erlaubt wie das Behindern von Fußgängern, für die der Bürgersteig eigentlich da ist. Allerdings kritisierte der KS, dass die Begleitperson mindestens 16 Jahre alt sein muss. Wenn also ein 15-jähriger Gymnasiast seine siebenjährige Schwester zur Grundschule begleitet, darf er nicht mit auf dem Bürgersteig fahren. Das ist weltfremd.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.deAnsprechpartner:
Thomas Achelis
+49 (89) 43984-20
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 550.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.
Comments are closed.