Helmabnahme „Ja“ oder „Nein“

Pressemeldung der Firma Institut für Zweiradsicherheit e.V. (ifz)

„Die Helmabnahme bei einem bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Motorradfahrer kann schlimme Folgen haben“. Dieser Irrglaube hält sich leider sehr hartnäckig in den Köpfen vieler Auto- und Motorradfahrer, obwohl bereits seit 1984 unter Experten Einigkeit darüber herrscht, dass der Helm abzunehmen ist. Das Risiko bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als ein Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helms. Trotzdem sollte der Helm natürlich immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden.

Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen die vordere Helmseite komplett hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helms erforderlich, da nur so eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige stabile Seitenlage möglich sind.

Wir halten also fest, dass einem bewusstlosen Motorradfahrer nach einem Sturz oder Unfall sein Helm immer abgenommen werden muss.

Die vom ifz entwickelten Helmaufkleber zeigen dem (Erst)Helfer, wie der Helm schnellstmöglich zu öffnen ist. Sollte es dabei zu Komplikationen kommen, die zu viel Zeit kosten, schneiden Sie einfach den Riemen des Helms durch. Denn der Helm sollte nach einem Sturz sowieso nicht mehr benutzt werden.

Weitere Infos, unter anderem zur korrekten Helmabnahme, gibt es in unserer Broschüre „Das kleine Erste-Hilfe-Einmaleins“ und in unserem Film „Erste Hilfe – Richtiges Verhalten am Unfallort“.



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