Fahrräder sicher mit dem Pkw transportieren

Pressemeldung der Firma ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Bad Windsheim, 10.07.2017 (lifePR) –

Gewicht von Träger und Fahrrädern darf Dach- bzw. Stützlast nicht überschreiten

Zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht beachten

Träger keinesfalls überladen

Vor dem Transport abnehmbare Gegenstände entfernen

Regelungen im In- und Ausland beachten

Radurlaube liegen im Trend. Wer mit eigenen Fahrrädern und Auto reist oder einen Ausflug macht, transportiert die Velos auf einem Träger oder im Innenraum. Damit diese auch sicher ankommen, sollten ein paar praktische Tipps beachtet werden, rät der ARCD.

5,2 Millionen Bundesbürger haben laut Travelbike-Radreiseanalyse 2017 des ADFC im vergangenen Jahr einen Radurlaub unternommen. Das sind 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Wer sein Fahrrad hierfür oder aus einem anderen Grund mit dem Auto transportieren möchte, muss sich für eine Transportart entscheiden: entweder auf dem Dach, im Innenraum oder am Heck. Welche die jeweils beste ist, hängt von Fahrzeug, Fahrrad und den eigenen Vorlieben ab. „Wichtig ist, dass Trägersystem und Auto zusammenpassen“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Außerdem gilt: Sowohl Fahrräder als auch Träger dürfen zusammengerechnet die vom Fahrzeughersteller erlaubte Dach- oder Stützlast sowie die mögliche Zuladung des Pkw nicht überschreiten. „Die Angaben hierzu stehen in der Fahrzeug-Betriebsanleitung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil eins“, erklärt Harrer. Beim Transport der immer beliebter werdenden und im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern schwereren Pedelecs muss man außerdem besonders darauf achten, dass der Träger für dieses Mehrgewicht zugelassen ist. Wer ein Fahrzeug mit ausreichend Platz besitzt und sein Fahrrad im Innenraum transportieren möchte, muss das Velo zumindest mit Gurten an Ösen, die meist im Gepäckraum vorhanden sind, verzurren. „Beim Bremsen könnte es den Insassen sonst um die Ohren fliegen“, warnt Harrer.

Wichtige Vorbereitungen


Vor der Fahrt werden abnehmbare Gegenstände wie Kindersitz, Körbe und 
Taschen, lose Tachos, Lampen und Luftpumpen entfernt. Andernfalls könnten sie sich während der Fahrt lösen oder Schäden am Fahrzeug verursachen. „Pedelec-Besitzer sollten außerdem, wenn möglich, den Akku abnehmen, damit dieser vor Beschädigungen geschützt ist“, sagt Harrer. Damit alles fest sitzt, montiert man den Träger und die Räder am besten bei trockenem Wetter und überprüft die Befestigungen unterwegs regelmäßig.

Verändertes Fahrverhalten


Die Ladung auf dem Dach oder am Heck verändert neben einem teils erheblichen Kraftstoffmehrverbrauch das Fahr-, Brems- und Seitenwindverhalten deutlich. Mäßige Geschwindigkeit ist deshalb unabdingbar: Ist keine Höchstgeschwindigkeit vorgegeben, nicht schneller als 120 km/h fahren! Außerdem können sich durch die Ladung die Abmessungen des Fahrzeugs verändern. Deshalb ist an engen Stellen oder eingeschränkten Durchfahrtshöhen besondere Vorsicht geboten.

Rechtliche Vorschriften für Deutschland und andere Länder


Beim Fahrradtransport auf einem Träger auf der Anhängekupplung oder einem tiefliegenden, das Kennzeichen verdeckenden Heckträger muss ein Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden, wie in §10, Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist. „Vor der Fahrt ins Ausland müssen sich Urlauber unbedingt über die dort geltenden Vorschriften informieren“, sagt Harrer. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung bespielsweise mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein. 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Oberntiefer Str. 20
91438 Bad Windsheim
Telefon: +49 (9841) 409500
Telefax: +49 (9841) 409264
http://www.arcd.de

Ansprechpartner:
Silvia Schöniger
Pressestelle
+49 (9841) 409-182

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei vielen Schadenfällen durch eine spezielle ARCD Clubhilfe. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.