TÜV SÜD: Dritte Förderrunde für Partikelfilternachrüstung gestartet

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Besitzer von Dieselfahrzeugen bekommen erneut 330 Euro vom Staat, wenn sie einen Partikelfilter nachrüsten. Antragsformulare dazu können ab Februar auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA (www.bafa.de), heruntergeladen werden. Der dritte Fördertopf für Filternachrüstungen reicht für circa 90.000 Fahrzeuge. Nach Ansicht von TÜV SÜD ein Anreiz, den alten Selbstzünder für die Umweltzonen zu mobilisieren.

Steigende Dieselpreise, im Vergleich zu aktuellen Modellen hoher Verbrauch, hohe Steuern – wer seinen alten Diesel für die Umweltzonen rüsten möchte, sollte jedoch vorher rechnen. Denn aktuelle Dieselpreise machen den größten Vorteil des Selbstzünders schnell wett. Vor allem die Umrüstung von Rot auf Gelb taugt wenig, weil es schon jetzt vielerorts heißt: Einfahrt in die Umweltzone nur mit grüner Plakette. Die Umrüstung auf Grün kann sich dementsprechend lohnen – auch für den möglichen Wiederverkauf. In den beiden ersten Förderrunden 2009/2010 haben mehr als 230.000 Dieselfahrer den Zuschuss in Anspruch genommen. Der neue Fördertopf für Umbauten im Zeitraum zwischen Januar und Dezember 2012 reicht für circa 90.000 Umrüstungen. Dazu Philip Puls von TÜV SÜD: „Wer jetzt über die staatlich geförderte Nachrüstung nachdenkt, sollte die Kosten einmal genau unter die Lupe nehmen“, so Puls.

Frühzeitig beantragen

Die Eckdaten der dritten Förderrunde: Einmalig bezuschusst wird die Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter mit 330 Euro. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein. Die Einmalzahlung erhalten auch Besitzer leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie beispielsweise von Wohnmobilen (Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009). Der Zuschuss gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2012 nachgerüstet werden. Dazu muss eine entsprechende Bescheinigung der Fachwerkstatt vorgelegt werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachrüstungen vor dem 1. Januar 2012 nicht bezuschusst werden. Die Förderanträge werden der Reihe nach bearbeitet. Wer zu spät beantragt oder wichtige Nachweise nicht pünktlich liefern kann, läuft Gefahr, dass der Topf bereits leer ist. Anträge können ab Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Halter zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Antragsformular und weitere Informationen unter www.bafa.de.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de

Die TÜV SÜD Auto Service GmbH ist ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe. Das Dienstleistungsspektrum umfasst Haupt- und Abgasuntersuchung sowie die Fahrerlaubnisprüfung. Zu den weiteren Dienstleistungen zählen unter anderem Schaden- und Wertgutachten, Gebrauchtwagen-Zertifikate, Fahrzeug- und Flottenmanagement. An rund 300 Service-Centern betreuen wir täglich etwa 10.000 private und gewerbliche Kunden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuev-sued.de

Ansprechpartner:
Frank Volk (E-Mail)
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
+49 (89) 579116-67

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Rund 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.