ARCD erinnert an Förderfristen für die Nachrüstung mit Partikelfiltern

Pressemeldung der Firma Auto&Reise GmbH

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– Volle Förderprämie nur noch bis Ende 2012

– Unterschiedliche Stichtage bei Pkw und Nutzfahrzeugen

– Nachrüstung mit Vor- und Nachteilen

Mit ihrer Verkündung am 10. Juli 2012 im Bundesanzeiger ist die neu gefasste Richtlinie der Bundesregierung zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge amtlich. Der ARCD informiert über die aktuellen Förderregeln.

– Antragsberechtigt sind laut Richtlinie die Halter von dieselgetriebenen Pkw und Wohnmobilen der Klasse M1 mit einer Erstzulassung bis einschließlich 31. Dezember 2006. Ebenfalls antragsberechtigt sind Halter von leichten Nutzfahrzeugen der Klasse N1 bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einer Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009.

– Die Partikelfilter müssen zwischen dem 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2013 nachgerüstet sein.

– Die volle Prämie in Höhe von 330 Euro gibt es nur für Nachrüstungen bis ein schließlich 31. Dezember 2012. Die Anträge dazu müssen bis 15. Februar 2013 bei der Bundesanstalt für Ausfuhrförderung (BAFA) eingegangen sein.

– Für Nachrüstungen zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2013 sinkt die Förderprämie auf 260 Euro, also um 21 Prozent. Als letzte Frist für die Einreichung von Anträgen bei der BAFA gilt dann der 15. Februar 2014.

– Von der Förderung ausgeschlossen sind Dieselfahrzeuge mit einer Steuerbefreiung nach § 3c Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG).

– Das Antragsformular und Antworten auf weitere Fragen zum Verfahren gibt es auf der BAFA-Internetseite www.bafa.de.

Laut ARCD bietet eine Partikelfilternachrüstung überwiegend Vorteile: Die Fahrzeughalter tragen zur Schonung der Umwelt bei und erhöhen den Wiederverkaufswert ihrer Fahrzeuge. Sie bekommen außerdem einen Zuschuss vom Staat und können künftig leichter in Umweltzonen einfahren.

Weil für Diesel-Pkw und Wohnmobile ein Erstzulassungsdatum vor dem 31. Dezember 2006 vorgeschrieben ist, sind sie zum Zeitpunkt der Förderung allerdings mindestens fünf Jahre alt. Um die Gesamtkosten der Filternachrüstung zu amortisieren, bleiben sie wahrscheinlich länger in Betrieb. Häufig fehlen diesen älteren Fahrzeugen jedoch für die Verkehrssicherheit relevante Systeme wie ABS und ESP.



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