R1234yf vor dem Aus?

Pressemeldung der Firma Vogel Business Media GmbH & Co.KG

Daimler weigert sich das Kältemittel R1234yf einzusetzen. Mit der Entscheidung weiterhin R134a zu verwenden, würden die Schwaben jedoch ab dem 1.1.2013 gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Eigentlich schien die Sache seit gut sechs Jahren klar: Ziel der EU-Direktive „2006/40EG“ war und ist es, die Emissionen der Stoffe drastisch zu reduzieren, die die globale Erderwärmung begünstigen. Einer dieser Stoffe ist das unter anderem in Fahrzeugklimaanlagen eingesetzte R134a. Fahrzeughersteller müssen deshalb ihre seit Beginn 2011 neu homologierten Pkw und Kleintransporter (ab Januar 2017 alle Modelle) mit einem klimafreundlichen Kältemittel befüllen.

Hatten sich damals vor allem deutsche Autobauer für eine Klimaanlagentechnik auf CO2-Basis entschieden, schwenkte der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) plötzlich vom umweltfreundlichen Kohlendioxid auf das neue R1234yf. Eine Klimachemikalie der beiden US-amerikanischen Unternehmen Honeywell und Dupont. Der Grund: Die vermeintlich günstigere Alternative R1234yf kann auch ohne technische Änderungen in bestehenden Klimaanlagen verwendet werden. Aber das neue Kältemittel hat auch Nachteile gegenüber dem R134a wie die leichtere Entzündbarkeit. Dass diese aber im Falle eines Unfalls, bei dem das Gas beispielsweise auf heiße Motorteile trifft, „beherrschbar“ war, hatten zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre belegt.

Ende September schockierte dann Daimler anhand eines „Real-Life“-Tests, der sämtliche bislang bekannten Erkenntnisse diesbezüglich wiederlegt haben will. Deshalb teilte Stuttgarter Konzern mit, dass er seine Fahrzeuge auch ab 2013 nicht mit R1234yf ausstatten werde. Damit verunsichert Daimler die gesamte Automobilbranche, stellt die Sicherheit des neuen Kältemittels massiv in Frage und würde zudem geltendes EU-Recht ignorieren. Die Ausnahmeregelung besteht nur noch bis Ende 2012, ab dann muss ein Kältemittel mit einem sogenannten GWP-Wert kleiner 150 zum Einsatz kommen. Private Verbände, staatliche Umweltbehörden, das Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundestag sowie die Vertreter die Autobauer bzw. deren Importeure sehen sich nun mit einem gewaltigen Dilemma konfrontiert und suchen händeringend nach einer Lösung. Verlierer gibt es bei diesem automobilen Trauerspiel und dem verzögerten Einsatz von R1234yf schon jetzt: Es ist wie so oft die Umwelt.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie in der Ausgabe 49 des »kfz-betrieb«. Ein Leseexemplar, als Print oder als digitales ePaper, kann hier bestellt werden: gunther.schunk@vogel.de

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